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Pfandversteigerung

DE-55450 Langenlonsheim, An den Nahewiesen 12 + 13  

Zuschläge am Dienstag, 26. November 2019 ab 10:00  | Auktion beendet

Abgeschlossen | Terminauktion

Versteigerungsbedingungen

UNSERE VERSTEIGERUNGS- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN


1. Mit der Teilnahme an unserer Auktion erkennen die Bieter und Käufer die nachstehenden Versteigerungsbedingungen an.
2. Die einzelnen Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Versteigerung befinden. Für eine bestimmte Beschaffenheit, so- wie Mängel, Fehler, Schäden, Vollständigkeit und besondere Eigenschaften wird keine Gewähr geleistet. Technische Daten, Maße, Stückzahl und Baujah- re sind unverbindlich.
3. In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. In Einzelfällen
behalten wir uns das Recht vor, die Reihenfolge und Positionen auszuklam- mern oder zusammenzufassen.
4. Die Höhe des Aufgebotes wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung oder für einzelne Gegenstände besonders be- stimmt.
5. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen und der Zu- schlag verweigert werden oder unter Vorbehalt erfolgen. Der Meistbietende ist an sein Gebot gebunden.
6. Den Zuschlag erhält der Höchstbiet , ende wenn mehrere Personen zugleich dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer.BestehenZweifel übereinen
Zuschlag,kannderVersteigererneuausbieten.In allen Fällen gilt allein die
Anordnung des Versteigerers .
7. Alle Preise verstehen sich in Euro mit ausgewiesener MwSt.

8. Die Zahlung der Gesamtforderung muß bar oder durch bankbestätigten Scheck nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals verstei- gert. Dabei wird der erste Käufer nicht zugelassen. Er bleibt für den Minder- erlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
9. Das Kaufobjekt gilt mit der Zuschlagserteilung als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdieb- stahl auf den Käufer übergeht. Dies trifft auch und insbesondere für Zubehör- teile zu.
10. Die Käufer sind zur Abnahme der ersteigerten Gegenstände verpflichtet. Die ersteigerte Ware muß innerhalb der angegebenen Termine vollständig abge- holt werden. Die Käufer sind für die Verladung und den Transport selbst ver- antwortlich. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so haftet der Käu- fer für die Folgekosten.
11. Alle Zahlungen sind nur an den unterzeichnenden Versteigerer zu leisten.
12. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen.
13. Ein Bieter, welcher für einen Auftraggeber kauft, haftet neben diesem als Selbstschuldner.
14. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines weiteren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet der Versteigerer.
15.Entstehen Streitigkeiten über das letzte Gebot, so kommt der Verkaufsgegen- stand nochmals zur Versteigerung.
16.Wenn gegen den Käufer eine Zwangsvollstreckung stattfindet oder droht, kann der Versteigerer jederzeit vor Fälligkeit Zahlung verlangen.
17. Für alle zum Verkauf gestellten Objekte, welche freihändig verkauft werden, gelten ebenfalls die vorstehenden Bedingungen.
18. Bei Versteigerungen gegen Bar- oder Scheckzahlung dürfen Käufer die Kauf- objekte vor Zahlung des Kaufpreises nur mit Genehmigung des Versteigerers fortschaffen.
19. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellte Rechnungen bedürfen der nochmaligen Prüfung, so daß nachträgliche Korrekturen zuläs- sig sind.
20. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt.
21. Der Käufer haftet für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden und Fol- gen, die im Rahmen des Abbaus und Abtransports verursacht werden.
22. Alle Besucher der Versteigerung haften für verursachte Schäden gleich wel- cher Art. Das Betreten der Räume und Plätze am Versteigerungs- und Besich- tigungsort erfolgt auf eigene Gefahr.
23. Der Kaufpreis ist bei Abschluß des Vertrages sofort fällig. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
aller Forderungen, die der Versteigerer gegen den Käufer, ganz
gleich aus welchem Rechtsgrund zustehen, Eigentum des Versteigerers oder
des Auftraggebers. Bei vertragswidrigem Verhalten oder Verzug des Käufers kann die Herausgabe der Ware bis zur vollständigen Bezahlung verlangt wer- den.
Zur Sicherung tritt der Käufer hiermit sämtliche ihm aus einer Weiterveräu- ßerung, auch nach Verarbeitung oder Verlegung der Ware, gegenüber Drit- ten zustehende Forderung einschließlich aller Sicherungs- und Nebenrechte an den Versteigerer im Voraus ab, bis zur Höhe des Rechnungswertes des Versteigerers einschließlich der Zinsen, ohne daß es einer besonderen Verein- barung im Einzelfall bedarf. Die Zinsen werden ohne weitere Mahnung sofort nach Zahlungstermin fällig.
24. Beim Erwerb von KFZ muß der Käufer überprüfen, ob diese ordnungsgs- mäß bei der Zulassungsstelle abgemeldet sind. Ist dies nicht der Fall, muss er das Fahrzeug sofort abmelden. Schäden oder finanzielle Einbußen, egal aus welchen Vorkommnissen, die aus der Nutzung des erworbenen Fahrzeu- ges resultieren, gehen zu Lasten des Käufers.
25. Erworbene Gegenstände, die mit Grundstücken oder Gebäuden fest verbun- den sind, müssen so ausgebaut werden, daß keine Beschädigungen am De- montageort oder anderen Geräten entsteht. Dies gilt auch für den Trans- port oder unsachgemäße Bewegung auf befestigten Plätzen und Straßen von Maschinen und Geräten. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen gehen die Reparatur- und Nebenkosten auf den Käufer über.
26. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Zahlungen ist Bad Kreuznach oder der Gerichtsort unseres Auftraggebers.
27. Nebenabreden und mündliche Angaben bedürfen der schriftlichen Bestä ti gung.
28. Bei Zuschlägen unter VORBEHALT ist der KAUFPREIS SOFORT fällig, sollte der Vorbehaltszuschlag durch den Versteigerer aufgehoben werden, wird der Kaufpreis sofort an den Bieter zurückgegeben. Ansonsten gilt in diesem Falle Absatz 23 der Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen.
29. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen bzw. des Vertrages im üb- rigen nicht. Die ganz oder teilweise unwirksam Bestimmung soll ersetzt wer- den, durch eine solche, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck und dem Willen der Partei am nächsten kommt.

Die Geschäftsführung bzw- die Auktionatoren


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