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Pro Plan Estrich Bau

DE-41460 Neuss, Königsbergerstr. 23  

Zuschläge am Donnerstag, 7. Dezember 2017 ab 12:40  | Auktion beendet

Abgeschlossen | Terminauktion

Versteigerungsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internet Auktionsplattform der Ingenieurgesellschaft und Handelskontor Riegermann mbH

Die Ingenieurgesellschaft und Handelskontor Riegermann mbH (nachfolgend „Versteigerer“) verkauft über das Internet gebrauchte Ware im Namen und für Rechnung des Einlieferers in der Form von Versteigerungen. Die nachstehenden Internet-Versteigerungsbedingungen regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen Einlieferer bzw. Versteigerer und Personen, die im Rahmen der Versteigerungen über das Internet Gebote für die zu versteigernden Objekte abgeben (nachfolgend „Bieter“ oder „Käufer“).
Des weiteren gelten ebenfalls die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Ingenieurgesellschaft und Handelskontor Riegermann mbH insofern Sinn und Zweck in den nachfolgend aufgeführten Bestimmungen nicht enthalten sind.

§ 1 Geltungsbereich
Diese Versteigerungs- / Verkaufs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Kaufvertrages, der bei einer Versteigerung/bei einem Verkauf zustande kommt. Der Bieter/Käufer erkennt diese Versteigerungsbedingungen sowie deren ausschließliche Geltung an. Etwaige entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsinhalt.
§ 2 Anmeldung zur Teilnahme an den Internetversteigerungen

1. Zur Teilnahme an den Internetversteigerungen durch Abgabe von Geboten sind nur juristische Personen und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, berechtigt. Vorraussetzung für die Gebotsabgabe im Rahmen der Internetversteigerung ist die vorherige Zulassung des Bieters durch den Versteigerer. Hierzu muss sich der Bieter bei dem Versteigerer anmelden und die hierbei von dem Versteigerer abgefragten Daten vollständig und korrekt angeben. Der Bieter ermächtigt den Versteigerer durch seine Anmeldung, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Bei der Anmeldung wählt sich der Bieter ein Passwort. Die Zulassung erfolgt hiernach durch Vergabe einer Bieternummer und entsprechende Benachrichtigung des Bieters per E-Mail.
2. Der Bieter verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seiner Bieternummer und seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Bieter entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor so ist der Bieter verpflichtet, dieses dem Versteigerer unverzüglich mitzuteilen.
3. Der Käufer erklärt, dass er alle Gegenstände für seinen Geschäftsbetrieb erwirbt. Soweit das nicht der Fall ist, sind die Gegenstände zum Weiterverkauf an Dritte bestimmt.
§ 3 Vertragsschluss
1. Das Einstellen der Gegenstände in den Internet-Versteigerungskatalog des Versteigerers stellt lediglich eine unverbindliche Einladung zur Abgabe von Geboten dar. Dem Versteigerer bleibt vorbehalten, die im Internet-Versteigerungskatalog angegebenen nummerischen Auktionsfolgen zu ändern, Positionen zusammenzufassen oder zurückzuziehen. Die Angaben im Internet-Versteigerungskatalog, insbesondere technische Daten, Fotos, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit und des Umfangs des Kaufgegenstandes dar, insbesondere wird durch die Angaben im Internet-Versteigerungskatalog keine Beschaffenheitsgarantie übernommen. Der Versteigerer empfiehlt deshalb, die Gegenstände zu den angegebenen Besichtigungszeiten in Augenschein zu nehmen.
2. Hinsichtlich jeglicher Zweifel über die Gültigkeit des Höchstgebotes, insbesondere auch wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder ein Zweifel über den Zuschlag besteht, gilt allein und unverbindlich die Entscheidung des Versteigerers, der sich alle an der Internet-Versteigerung mit bietenden Beteiligten durch ihre Teilnahme unterwerfen. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten hierüber ist ausgeschlossen.
3. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen oder deren Beauftragte ohne Begründung von der Internetversteigerung auszuschließen.
4. Durch die Abgabe eines Gebotes gibt der Bieter ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufangebot für den im Versteigerungs-Katalog angebotenen Gegenstand ab. Das Gebot erlischt durch ein nachfolgendes, höheres Gebot eines anderen Bieters (§156 S.2 Alt. 2 BGB). Die Abgabe von Geboten muss innerhalb der Laufzeit der jeweiligen Internetversteigerung erfolgen. Für die Bestimmung der Schlusszeit, welche die jeweilige Laufzeit beendet, ist allein die Systemuhr des Versteigerers maßgebend. Erfolgt ein die bisherigen Gebote übersteigendes Gebot weniger als 5 Minuten vor Ablauf der Schlusszeit der Internetversteigerung, so wird der Schlusszeitpunkt soweit hinausgeschoben, dass zwischen Abgabe dieses Höchstgebotes und Beendigung der Internetversteigerung ein Zeitraum von < 5 Minuten liegt. Dies geschieht solange, bis innerhalb eines Zeitraums von < 5 Minuten kein Übergebot mehr eingeht. Jedes Gebot kann ohne Angaben von Gründen und nach freiem Ermessen des Versteigerers zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden.
5. Nach Beendigung der Internetversteigerung nimmt der Versteigerer das Gebot, das den Zuschlag erhält, durch eine E-Mail Bestätigung, die dem Zuschlag im Sinne des § 156 S.1 BGB entspricht, an. Die nach der Auktion zugesandten Zuschlagsbestätigungen/Rechnungen sind vorbehaltlich einer nochmaligen Überprüfung übergeben.
6. Liegt das angenommene Gebot unter dem vom Versteigerer nach freiem Ermessen angegebenen Limitpreis, so kommt ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich einer E-Mail-Erklärung des Versteigerers zustande, den Kaufgegenstand auch zu dem Betrag des Höchstgebotes zu verkaufen. Gibt der Versteigerer innerhalb von 3 Tagen nach Ende der Internetversteigerung keine Erklärung ab, so gilt der Zuschlag als nicht erteilt.
7. Der Versteigerer behält sich vor, die Internetversteigerung vor Erreichung der Schlusszeit ohne Erteilung einer dem Zuschlag entsprechenden Willenserklärung zu schließen (§156 S.2 Alt. 2 BGB).
§ 4 Preise/Zahlungsmodalitäten
1. Der Kaufpreis ist im Zeitpunkt des Zuschlags sofort fällig, bei einem Zuschlag unter Vorbehalt sofort nach Wegfall des Vorbehaltes.
2. Die Aufrechnung gegen den Kaufpreisanspruch ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf Ansprüche aus demselben Kaufvertrag beruht.
3. Das vom Käufer neben dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 20% des Höchstgebotes, soweit kein anderes Versteigerungsaufgeld vereinbart wurde. Auf den Gesamtpreis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
4. Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die Mehrwertsteuer als Kaution an den Versteigerer zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere wird die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Verkäufe an Bieter aus EU-Staaten können nur nach Vorliegen der amtlich beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie einer Versandbestätigung für Umsatzsteuerzwecke, die dem Versteigerer spätestens 10 Tage nach der Internetversteigerung zugesandt wird, umsatzsteuerfrei erfolgen.
5. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen.
6. Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung es wird ein Säumniszuschlag von 5% berechnet. Bei weiterem Verzug kann die Firma Riegermann wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Gegenstände können in einer neuen Auktion nochmals aufgerufen werden. Eventuelle Mindererlöse sowie die Kosten und Gebühren des neuerlichen Aufrufs gehen zu Lasten des säumigen Bieters. Mit dem neuerlichen Zuschlag erlöschen die Rechte des säumigen Bieters aus dem vorherigen Zuschlag.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den versteigerten Kaufgegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und Mehrwertsteuer auf den Käufer über. Ist der Käufer Unternehmer, so bleibt die Eigentumsübertragung bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten.
§ 6 Gefahrübergang
1. Mit Zugang der mittels E-Mail erfolgenden Benachrichtigungen des Käufers („virtueller Zuschlag“) gilt der Kaufgegenstand als an den Käufer übergeben. Die Haftung und die Gefahr des zufälligen Untergang und des Verlustes oder der Beschädigung des Kaufgegenstandes gehen von diesem Moment an auf den Käufer über. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so gilt dies erst ab Wegfall des Vorbehalts.
2. Abtransport und Demontage des Kaufgegenstandes erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Für Beschädigungen, die bei der Demontage oder dem Abtransport an dem Eigentum des Auftraggebers, des Versteigerer oder Dritten entstehen, haftet der Käufer.
3. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme des Kaufgegenstandes. Nimmt der Ersteigerer die angebotene Übergabe auf rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an den Zuschlag oder an die Beendigung der Internetversteigerung an, so wird durch eine etwaige Aufbewahrung des Kaufgegenstandes durch den Käufer oder dritte Personen kein Verwahrungsvertrag begründet. Eine Aufbewahrung erfolgt ebenso wie ein evtl. Versand für Rechnung und auf Gefahr des Erwerbers und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Versteigerer haftet außer in Fällen des Vorsatzes nicht für Beschädigungen, den Verlust oder den Untergang des Kaufgegenstandes. Eine Versicherung des Kaufgegenstandes findet nicht statt, es sei denn, der Versteigerer hat dies im Einzelfall ausdrücklich gegenüber dem Käufer übernommen.
4. Die Abholung des ersteigerten Kaufgegenstandes muss in jedem Fall innerhalb der festgesetzten und bekanntgegebenen Abholzeiten erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abholung gehen die hieraus entstehenden Mehrkosten, wie z. B. Demontage, Transport und Einlagerung zu Lasten des Käufers. Die Demontage und der Abtransport der ersteigerten Ware müssen ebenfalls innerhalb der festgesetzten Abholfrist werktags zu den angegebenen Zeiten vollständig erfolgen.
5. Für Gegenstände, welche bei Abholterminen nicht abgeholt werden und durch Mitarbeiter abtransportiert werden, fallen für den Käufer zusätzliche Demontage- und Transportkosten, sowie Kosten für die Einlagerung an. Bei verstrichener Abholfrist hat der Käufer kein Recht die Herausgabe des nicht abgeholten Gegenstandes zu verlangen. Die Kosten des Mehraufwandes hierfür trägt der Käufer.

§ 7 Gewährleistungsausschluss
Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Der Gewährleistungsausschluss nach S. 1 gilt nicht, sofern ein Mangel verkäuferseitig arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen wurde.
Der Verkäufer verkauft nur die im Eigentum des Auftraggebers stehenden Gegenstände. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass ein verkaufter Gegenstand entgegen einer bisherigen Annahme nicht im Eigentum des Auftraggebers steht, ist dieser Gegenstand aus dem Vertrag herauszunehmen; der Kaufpreis ist entsprechend zu reduzieren. Weitergehende Ansprüche des Erwerbers sind ausgeschlossen.
§ 8 Schadenersatz
1. Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieser Bedingungen für unsere gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter als Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz, a) ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, b) sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. In allen anderen Fällen haften wir nur unter Begrenzung auf die Schäden, die aufgrund der vertraglichen Verwendung des von uns gelieferten Kaufgegenstandes typisch und vorhersehbar sind und zwar nur für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen haften wir vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen nicht für Schäden, die aus einer fahrlässig verursachten unerlaubten Handlung herrühren. Unsere Haftung für das fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist oder Rechtsmängeln wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger unerlaubter Handlungen sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
2. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit seiner Website http://www.riegermann.de und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Insbesondere haftet der Versteigerer nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel von Bietern abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig bei dem Versteigerer eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Für alle mit uns abgeschlossenen Verträge gilt die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Das Wiener-UN-Übereinkommen über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.
2. Für die Übergabe des Kaufgegenstandes ist der jeweilige Standort der versteigerten Gegenstände Erfüllungsort, für Zahlungen der Sitz des Versteigerers. Ist der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt der Gerichtsstand Bad Kreuznach als vereinbart.

§ 10 Änderungen der Bedingungen
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, diese Internet-Versteigerungsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden die zugelassenen Bieter per E-Mail gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzenden Bedingungen finden erst Anwendung, wenn der Bieter nach Erhalt des Hinweises erneut ein Gebot abgibt.

§ 11 Datenschutz
Wir speichern und übermitteln die auftragsbezogenen persönlichen Daten des Kunden ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung seiner Bestellung. Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichten wir uns zu einem umfassenden Schutz der persönlichen Daten des Kunden.

§ 12 Ladungssicherung
Die Ladungssicherung hat laut Gesetz auf Basis der anerkannten Regeln der Technik, z B. VDI2700a und DIN EN Normen (u. a. geeignete Fahrzeuge und Zurrgurte etc.) zu erfolgen. Es wird keine Garantie für etwaige Schäden übernommen, die aus unsachgemäßer Ladungssicherung resultieren.
§ 13 Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages undwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühert werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll dasjenige gelten, was der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien am Nächsten kommt.



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